Ehescheidung
Nicht immer sind sich die beiden Scheidungsparteien über den Wert einer gemeinsamen Immobilie einig.
Je nach Interessenlage können die Meinungen über den Wert einer Immobilie stark auseinandergehen, insbesondere bei einer Trennung oder Scheidung in einer Zugewinngemeinschaft. Häufig fällt es schwer, einen gemeinsamen Nenner zu finden, wenn es um den aktuellen Marktwert des gemeinsamen Hauses oder der Wohnung geht. Ein professionelles Wertgutachten schafft hier Klarheit und hilft, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden – besonders in einer ohnehin belastenden familiären Situation.
Wann ist ein Wertgutachten in Trennungs- oder Scheidungsfällen erforderlich?
- Verkauf der gemeinsamen Immobilie: Nach einer Trennung entscheiden beide Partner, das gemeinsame Einfamilienhaus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Ein Wertgutachten sorgt für eine neutrale und faire Wertermittlung, sodass beide Parteien wissen, was die Immobilie wirklich wert ist und welchen Verkaufspreis sie realistischerweise erwarten können. Dies vermeidet Streitigkeiten über den vermeintlich „falschen“ Preis und schafft eine sachliche Grundlage für den Verkauf.
- Übernahme der Immobilie durch einen Partner: Oft kommt es vor, dass einer der Partner die gemeinsame Immobilie behalten möchte, während der andere eine Ausgleichszahlung erwartet. Ein Wertgutachten stellt sicher, dass der Verkehrswert der Immobilie objektiv ermittelt wird, sodass der auszuzahlende Betrag fair und auf Basis einer professionellen Bewertung festgelegt werden kann. Dies verhindert, dass einer der Partner finanziell benachteiligt wird.
- Zugewinnausgleich bei Scheidung: Bei einer Scheidung in einer Zugewinngemeinschaft muss der Wert der gemeinsam erworbenen Immobilie ermittelt werden, um den Zugewinn auszugleichen. Ein Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert der Immobilie sowie die Wertsteigerung seit dem Kauf. Dies ist entscheidend, um den Zugewinn gerecht aufzuteilen und sicherzustellen, dass beide Partner ihren fairen Anteil erhalten.
- Bewertung einer vermieteten Immobilie: Falls das Paar eine vermietete Immobilie besitzt, die nicht verkauft werden soll, sondern einer der Partner diese übernimmt, muss ebenfalls der Wert genau bestimmt werden. Ein Wertgutachten berücksichtigt hier nicht nur den Marktwert der Immobilie, sondern auch potenzielle Mieteinnahmen und Ertragswerte, um eine faire Bewertung und Ausgleichszahlung zu gewährleisten.