Schenkung & Übertragung
Sie planen Immobilienvermögen zu Lebzeiten zu übertragen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen?
Immer öfter machen sich Immobilienbesitzer Gedanken darüber, ihr Immobilienvermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen – oft aus steuerlichen Gründen. In solchen Fällen ist es wichtig, den genauen Wert der Immobilie zu kennen, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu gestalten. Auch in diesen Fällen erstellen wir für Sie, in enger Abstimmung mit Ihrem gestaltenden Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, entsprechende Wertgutachten und Expertisen.
Wann ist ein Wertgutachten bei Übertragungen oder Schenkungen erforderlich?
- Vorweggenommene Erbfolge: Eltern möchten ihr Einfamilienhaus schon zu Lebzeiten an ihre Kinder übertragen, um spätere Erbschaftssteuer zu minimieren. Ein Wertgutachten stellt sicher, dass der aktuelle Marktwert der Immobilie korrekt ermittelt wird, um den Freibetrag optimal auszunutzen und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
- Immobilienübertragung an mehrere Erben: Bei der Übertragung eines Mehrfamilienhauses an mehrere Kinder ist ein Wertgutachten notwendig, um die Anteile der Immobilie fair zu berechnen. So kann vermieden werden, dass es nach der Übertragung zu Streitigkeiten oder ungerechten Verteilungen kommt. Zudem kann das Gutachten eine faire Grundlage für eventuelle Ausgleichszahlungen unter den Geschwistern bieten.
- Schenkungen zu Lebzeiten: Schenkt ein Eigentümer einem nahen Angehörigen eine Immobilie, dient ein Wertgutachten dazu, den genauen Wert der Schenkung zu bestimmen. Dies ist besonders wichtig, um die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen korrekt zu berechnen. Ein Gutachten kann helfen, unnötig hohe Schenkungssteuern zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.
- Immobilienübertragung mit Nießbrauchsrecht: Ein Immobilienbesitzer überträgt ein Haus an die Kinder, behält sich aber das Nießbrauchsrecht vor, um weiterhin darin zu wohnen. In diesem Fall ist ein Wertgutachten nötig, um den Wert des Nießbrauchs und den restlichen Immobilienwert genau zu bestimmen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Gestaltung der Schenkung oder Übertragung.