Leistungen

Valoris bietet Ihnen ein breites Spektrum an Immobilienbewertungen, abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf:
Von der einfachen Wertindikation über prägnante Kurzgutachten, bis hin zu ausführlichen Vollgutachten, die auch vor Gericht und Behörden Bestand haben. Zusätzlich erstellen wir Beleihungswertgutachten für Finanzierungen sowie Portfoliobewertungen für Investoren oder Erbauseinandersetzungen. – aber sehen Sie selbst:

Wertindikation

Geeignet für familieninterne Zwecke, für eine private Vermögensübersicht Ihres Immobilieneigentums, oder z. B. den geplanten Kauf- oder Verkauf einer Immobilie. Hier ist eine Wertindikation oft ausreichend. Sie ist kostengünstiger und liefert dennoch alle relevanten Wertinformationen.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten bietet den Vorteil, dass es schneller erstellt und kostengünstiger ist als ein Vollgutachten. Es liefert eine präzise, aber kompakte Einschätzung des Immobilienwerts und reicht oft für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Vermögensübersichten oder andere wertrelevante Zwecke aus. Im Gegensatz dazu ist ein Vollgutachten detaillierter, umfangreicher und wird bei rechtlichen oder behördlichen Anforderungen benötigt.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten)

Ein Vollgutachten bietet im Vergleich zum Kurzgutachten eine deutlich umfassendere Analyse. Es berücksichtigt alle relevanten rechtlichen, baulichen und marktbezogenen Aspekte der Immobilie und ist gerichts- sowie behördenfest. Dadurch eignet es sich ideal für Erbstreitigkeiten, Gerichtsverfahren, Finanzierungen und offizielle Anlässe, bei denen eine detaillierte und belastbare Wertermittlung erforderlich ist.

Beleihungswert­gutachten

Ein Beleihungswertgutachten wird vor allem für Finanzierungszwecke benötigt, beispielsweise bei der Beantragung von Immobilienkrediten. Banken und andere Finanzinstitute benötigen es, um den langfristig erzielbaren Wert der Immobilie festzustellen, der als Grundlage für die Kreditsicherheit dient. Das Gutachten berücksichtigt neben dem aktuellen Marktwert auch mögliche Wertschwankungen und langfristige Risiken, um einen verlässlichen Beleihungswert zu ermitteln. Es ist besonders wichtig bei Immobilienfinanzierungen, da es die Kreditentscheidung direkt beeinflusst.

Portfolio­bewertung

Eine Immobilien-Portfoliobewertung wird vor allem von institutionellen Investoren, Unternehmen oder Erbengemeinschaften benötigt, um den Gesamtwert mehrerer Immobilienobjekte zu ermitteln. Sie dient der strategischen Entscheidungsfindung, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf von Immobilienpaketen, der Vermögensverwaltung oder der Optimierung von Immobilienbeständen. Die Bewertung umfasst eine detaillierte Analyse jedes Objekts im Portfolio, berücksichtigt Ertragswerte, Markttrends und Risiken, und liefert eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen oder Vermögensaufteilungen.

Gutachten Kaufpreisaufteilung

Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung wird benötigt, um den Kaufpreis einer Immobilie
a) in den Wert des Gebäudes und
b) den Wert des Grundstücks aufzuteilen.
Dies ist besonders wichtig für Kapitalanleger, da nur der Gebäudewert steuerlich abgeschrieben werden kann, während der Bodenwert nicht abschreibbar ist. Das Gutachten beinhaltet eine präzise Bewertung des Boden- und Gebäudewertes, unter Berücksichtigung individueller Merkmale der Immobilie wie Modernisierungen oder besondere Ausstattung. Dadurch erhalten Eigentümer eine fundierte Basis für die Berechnung der Abschreibung und profitieren von langfristigen Steuerersparnissen, die ihre Rendite steigern.

Gutachten zur kürzeren Restnutzungsdauer

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten:

Mit einer verkürzten Abschreibungsdauer können Sie die jährliche Abschreibungssumme Ihrer Immobilie erhöhen und dadurch eine spürbare Steuerersparnis erzielen.
Das Ergebnis: Jährlich steigende Rendite durch optimierte steuerliche Rahmenbedingungen.

Honorar

So wie jede Immobilie und jeder Bewertungsanlass individuell sind, ist natürlich auch der Bewertungsaufwand immer unterschiedlich.

Die Gutachtenpreise richten sich, wenn nicht als Pauschalhonorar vereinbart, nach dem ermittelten Verkehrswert. Um hier eine größtmögliche Transparenz und Sicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung der bayerischen Gutachterausschüsse, bzw. der daraus abgeleiteten Gebührentabelle des Gutachterausschusses München.

Nach einer für Sie unverbindlichen Erstbesprechung, unterbreiten wir Ihnen gern ein entsprechendes Angebot, zugeschnitten für Ihren speziellen Bewerungsfall
.