Honorar
Das Honorar für Ihre Immobilien-Wertermittlungen wird individuell an die Anforderungen Ihres Objekts angepasst.
Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die
- Art der Immobilie,
- Lage des Objekts,
- Art und Umfang der Bewertung,
- Dringlichkeit des Auftrags,
- Zahl der Bewertungsstichtage,
- den Aufwand für die Unterlagenbeschaffung,
- die Anzahl der evtl. zu bewertenden Rechte (z.B. Nießbrauch)
usw.
Jeder Bewertungsfall ist einzigartig, weshalb wir Ihnen nach Prüfung aller relevanten Parameter gerne ein maßgeschneidertes Honorarangebot unterbreiten.
Um Ihnen jedoch vorab einen groben Überblick zu geben, orientieren wir uns an der nachstehenden Honorartabelle. Diese basiert auf der Gebührenordnung der bayerischen Gutachterausschüsse (Gutachterausschußverordnung – BayGaV vom 05.04.2005) bzw. der daraus abgeleiteten Gebührentabelle des Gutachterausschusses München (Stand 01.01.2023) und dient als Richtlinie für die Honorargestaltung.
Die folgenden Angaben stellen eine Orientierung dar und können je nach Komplexität des Auftrags variieren:
Ermittelter Wert (in €) | Vollgutachten (in €) | Kurzgutachten (in €) | Wertindikation (in €) |
bis 200.000 | 2.500 | 1.625 | 500 |
bis 300.000 | 2.800 | 1.820 | 560 |
bis 400.000 | 2.900 | 1.885 | 580 |
bis 500.000 | 3.100 | 2.015 | 620 |
bis 600.000 | 3.200 | 2.080 | 640 |
bis 700.000 | 3.400 | 2.210 | 680 |
bis 800.000 | 3.600 | 2.340 | 720 |
bis 900.000 | 3.800 | 2.470 | 760 |
bis 1.000.000 | 4.000 | 2.600 | 800 |
bis 1.500.000 | 4.600 | 2.990 | 920 |
bis 2.000.000 | 5.200 | 3.380 | 1.040 |
bis 3.000.000 | 6.100 | 3.965 | 1.220 |
bis 5.000.000 | 8.000 | 5.200 | 1.600 |
bis 10.000.000 | 13.000 | 8.450 | 2.600 |
Alle Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle nur einen groben Überblick darstellt. Das Honorar kann sich je nach zusätzlichem Aufwand – etwa bei besonders komplexen Bewertungsobjekten, mehreren Stichtagen, oder wenn mehrere Vergleichswerte herangezogen werden müssen – erhöhen. Ebenso ist eine Ermäßigung möglich, wenn der Bewertungsaufwand deutlich geringer ausfällt, wie etwa bei unbebauten Grundstücken.
Ihr individuelles Angebot basiert auf einer präzisen Analyse Ihrer Immobilie und den spezifischen Anforderungen Ihres Auftrags, um Ihnen eine transparente und faire Kostenstruktur zu bieten.