Honorar

Das Honorar für Ihre Immobilien-Wertermittlungen wird individuell an die Anforderungen Ihres Objekts angepasst.

Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die

  • Art der Immobilie,
  • Lage des Objekts,
  • Art und Umfang der Bewertung,
  • Dringlichkeit des Auftrags,
  • Zahl der Bewertungsstichtage,
  • den Aufwand für die Unterlagenbeschaffung,
  • die Anzahl der evtl. zu bewertenden Rechte (z.B. Nießbrauch)
    usw.

Jeder Bewertungsfall ist einzigartig, weshalb wir Ihnen nach Prüfung aller relevanten Parameter gerne ein maßgeschneidertes Honorarangebot unterbreiten.

Um Ihnen jedoch vorab einen groben Überblick zu geben, orientieren wir uns an der nachstehenden Honorartabelle. Diese basiert auf der Gebührenordnung der bayerischen Gutachterausschüsse (Gutachterausschußverordnung – BayGaV vom 05.04.2005) bzw. der daraus abgeleiteten Gebührentabelle des Gutachterausschusses München (Stand 01.01.2023) und dient als Richtlinie für die Honorargestaltung.
Die folgenden Angaben stellen eine Orientierung dar und können je nach Komplexität des Auftrags variieren:

Ermittelter Wert
(in €)
Vollgutachten
(in €)
Kurzgutachten
(in €)
Wertindikation
(in €)
bis 200.0002.5001.625500
bis 300.0002.8001.820560
bis 400.0002.9001.885580
bis 500.0003.1002.015620
bis 600.0003.2002.080640
bis 700.0003.4002.210680
bis 800.0003.6002.340720
bis 900.0003.8002.470760
bis 1.000.0004.0002.600800
bis 1.500.0004.6002.990920
bis 2.000.0005.2003.3801.040
bis 3.000.0006.1003.9651.220
bis 5.000.0008.0005.2001.600
bis 10.000.00013.0008.4502.600

Alle Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle nur einen groben Überblick darstellt. Das Honorar kann sich je nach zusätzlichem Aufwand – etwa bei besonders komplexen Bewertungsobjekten, mehreren Stichtagen, oder wenn mehrere Vergleichswerte herangezogen werden müssen – erhöhen. Ebenso ist eine Ermäßigung möglich, wenn der Bewertungsaufwand deutlich geringer ausfällt, wie etwa bei unbebauten Grundstücken.

Ihr individuelles Angebot basiert auf einer präzisen Analyse Ihrer Immobilie und den spezifischen Anforderungen Ihres Auftrags, um Ihnen eine transparente und faire Kostenstruktur zu bieten.

Bild zeigt das lateinische Wort 'honorarium' und symbolisiert den Abschluss einer Honorarvereinbarung zwischen dem Mandanten und Valoris Sachverständigen

Benötigte Unterlagen

Wie bereits in den allgemeinen Leistungsdarstellungen erwähnt, bewerten wir Ihre Immobilie(n) nach objektiven Kriterien und demzufolge auch nach bereits vorhandenen Dokumenten und Dokumentationen.

Dazu ist es hilfreich, wenn Sie uns die folgenden Unterlagen bei Auftragserteilung zur Verfügung stellen können.

Natürlich gilt das nur, sofern die folgenden Dokumente und Angaben auch für Ihr Objekt vorhanden sind (nicht jede Immobilie ist z.B. denkmalgeschützt oder auch vermietet). 

Sollten Unterlagen für Ihre Immobilie relevant aber nicht in Ihren Händen sein, helfen wir auch gern bei der Recherche und Beschaffung.

Im Einzelnen werden folgende Unterlagen benötigt: